Der Alumni-Club vergibt Stipendien zur Förderung der Forschung, der wissenschaftlichen Ausbildung bzw. Fortbildung.
Aktuell wird jährlich ein Stipendium vergeben, bei dem einmalig eine Förderung von
EUR 1.000,00 gewährt wird.
Förderungswürdig sind alle Personen, die bereits ein Promotionsprojekt, das sich auf den Bereich Finanzdienstleistungen bezieht, mit einem Doktorvater begonnen haben. Der Antrag auf Förderung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Er hat neben dem Namen und der Anschrift des Antragstellers zu enthalten:
- Selbstdarstellung des Antragstellers.
- Darstellung des zu fördernden Projektes, verbunden mit einer Kalkulation der sachlichen Kosten.
- Erklärung des Antragstellers, in welcher Höhe und ob bereits Förderungszusagen von anderer Stelle erteilt bzw. ob Anträge bei anderen Förderern laufen oder geplant sind.
- Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Der Verein behält sich vor, weitere Auskünfte zu verlangen.
Stipendiaten können von allen Mitgliedern und betreuenden Professoren der beteiligten
Universitäten vorgeschlagen werden. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand. Über die Bewilligung des Antrages wird grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Antrags entschieden. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Alle Förderungszusagen erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach einem Beschluss erhält der Antragsteller entweder ein Ablehnungsschreiben oder einen Bewilligungsbescheid.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Richtlinien zu Stipendien im Mitgliederbereich.